Dienstleistungspakete
Obligatorische Dienstleistungen:
- Nur möglich nach vollständiger Installation und Verdrahtung und mit eindeutigem Wissen über die Fremdgeräte.
- Einrichten und Test VPN-Zugang.
- Prüfen der zur Verfügung gestellten Unterlagen seitens Netzbetreiber.
- Vorbereiten der Inbetriebnahme und Vorab-Tests.
- Prüfen der Datenpunkte und Erreichbarkeit der angeschlossenen Geräte in der Software gemäß Verdrahtung bzw. Netzwerkkonfiguration.
- Einstellen der Software für den Anwendungsfall.
- Konfiguration der Übergabestationen (Feldebene & Implementierung der logischen Verknüpfungen/Signalketten).
- Projektmanagement (Klärung offener Unterlagen, Schnittstellenabstimmung, Steuerung interner Ressourcen).
Optionale Dienstleistungen:
- Basierend auf E9-Bogen, Single-Line-Diagramm und Regelkonzept.
- Das Einrichten von Fremdgeräten (Wechselrichter, Datenlogger, Schutzgeräte, Messgeräte) ist nicht enthalten.
- Dokumentation der Software-Einstellungen per Screenshot oder PDF-Export inkl. Software-Versionsnummer.
- Die Reglerbeschreibung begrenzt sich auf den WAGO EZA-Regler. Eine Unterstützung bei der anlagenspezifischen Zertifizierung ist nicht inkludiert.
Nur möglich bei Bezug der Messgeräte über WAGO und nur für die folgenden Geräte:
- Janitza UMG 96,104,508,604
- A-eberle PQI DA/DE
- Es wird mit dem Netzbetreiber geprüft, ob eine Kommunikation erfolgreich aufgebaut werden kann.
- Nur möglich nach erfolgreicher Software-Inbetriebnahme.
- Für das Anregen der Quellen (bspw. mit Omikron) sowie Schalthandlungen ist der Auftraggeber verantwortlich.
- Es wird mit dem Netzbetreiber geprüft, ob alle Datenpunkte gemäß Datenpunktliste gesendet und empfangen werden können.
Die Verantwortung für Schäden, die während der Inbetriebnahme entstehen, liegt beim Auftraggeber. WAGO begleitet die Inbetriebnahme, ohne die gesamte Verantwortung für die Anlage zu übernehmen. Insbesondere haftet WAGO nicht für Ertragsausfälle, die während der Arbeiten entstehen.
Anlageninformationen
Systeminformation
*Entsprechend der Netzanschlussverpflichtung kann die max. genehmigte Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt (NVP) von der installierten Systemleistung abweichen.
**Eine Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) ist gemäß Anlagenzertifizierung für einen Betrieb der fernwirktechnischen Anbindung (FWA) für 8h zu gewährleisten. Als Ausgangsspannung werden 24 VDC als Standard vorausgesetzt.
Geräteinformationen
Kommunikation
Netzbetreiber
Direktvermarkter
Dokumentation
*Ohne eine aussagekräftige Anlagendokumentation verzögert sich die Projektierung, oder ist nicht verbindlich realisierbar.
**Die projektspezifische Datenpunktliste ist Voraussetzung für die fernwirktechnische Anbindung
Kontaktdaten
DSGVO